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Breitbanderschließung 1 der Gemeinde Mickhausen

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
 
Die Gemeinde Mickhausen hat sich zum Ziel gesetzt, den Breitbandausbau mit Hilfe des neuen Förderprogramms schnellstmöglich voran zu treiben.
Die Gemeinde Mickhausen hat eine Markterkundung gemäß Breitbandrichtlinie – BbR durchgeführt.
 
Interkommunale Zusammenarbeit:
Die Verwaltungsgemeinden der VG Stauden, Langenneufnach, Scherstetten, Mickhausen, Walkertshofen und Mittelneufnach haben eine Arbeitsgemeinschaft im Breitbandausbau beschlossen. Diese dient dazu, die für den Breitbandausbau notwendigen Planungen mit einander abzustimmen und das Auswahlverfahren in engem zeitlichem Zusammenhang unter dem Hinweis auf die jeweiligen Erschließungsgebiete in allen Mitgliedsgemeinden der VG Stauden durchzuführen.

 

Die Gemeinde Mickhausen hat am 6.12.2016 den Zuwendungsbescheid zur Förderung von Investitionsmaßnahmen für den Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen erhalten.


Der Kooperationsvertrag zum Breitbandausbau der Gemeinde Mickhausen entspricht in den relevanten Vertragsgrundlagen dem abgestimmten Mustervertrag bzw. wurde zur Stellungnahme der Bundesnetzagentur vorgelegt.

 

Der Fördersteckbrief der Gemeinde Mickhausen  ist unter nachfolgendem Link einsehbar:

 -   Fördersteckbrief

 


Weitere Informationen zum aktuellen Stand des Verfahrens erhalten Sie unter nachfolgendem Link:

  • Breitbandförderverfahren Mickhausen

 

Die Arbeiten zum Ausbau wurden an die Firma DSLmobil vergeben.

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