Bekanntmachungen
Zweckverband Stauden-Wasserversorgung, Waldstraße 4,
86868 Mittelneufnach
Die Neufassung der Entschädigungssatzung des Zweckverbandes Stauden-Wasserversorgung vom 19.06.2026 wurde im Amtsblatt des Landkreises Augsburg Nr. 26 vom 01.07.2026 amtlich bekannt gemacht.
Das Amtsblatt kann auf der Internetseite des Landkreises Augsburg unter
www.landkreis-augsburg.de abgerufen werden.
Die Satzung liegt außerdem während der allgemeinen Dienstzeiten beim Zweckverband Stauden-Wasserversorgung, Waldstraße 4, 86868 Mittelneufnach-Reichertshofen aus.
gez. Drexl, Werkleiter
Haushaltssatzung
des Zweckverbandes Stauden-Wasserversorgung
für das Wirtschaftsjahr 2026
I.
Aufgrund der Art. 41 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG), Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit §§ 13 ff. der Eigenbetriebsverordnung (EBV) er-lässt der Zweckverband Stauden-Wasserversorgung folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt. Die-ser schließt ab:
I. im Erfolgsplan
in den Erträgen mit 3.500.620 €
in den Aufwendungen mit 3.500.620 €
II. im Vermögensplan
in den Einnahmen mit 888.000 €
in den Ausgaben mit 888.000 €
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan werden nicht festgesetzt.
§ 4
Umlagen werden nicht erhoben.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach den Wirt-schaftsplänen wird festgesetzt auf 50.000 €.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2026 in Kraft.
Reichertshofen, den 22.12.2025 Zweckverband Stauden-Wasserversorgung
Böck
Verbandsvorsitzender
II.
Das Landratsamt hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung mit Schreiben vom 18.12.2025 genehmigt bzw. gewürdigt. Der Haushaltsplan liegt vom Tage der Bekanntmachung an bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes, Waldstraße 4, 86868 Mittelneufnach, OT Reichertshofen, innerhalb der allgemei-nen Geschäftsstunden für jedermann zur Einsichtnahme auf.
HH-Satzung 2026 Verbandsmitglieder
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