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Bauleitplanung

Der Gemeinderat der Gemeinde Mickhausen hat in seiner Sitzung vom 14.09.2020 den Planungsentwurf des Ingenieurbüros Vogg, Großaitigen zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 14.09.2020 nach der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung durchzuführen.

 

Im Bankettbereich der Haldenstraße Fl.-Nr. 25/8 und auf Fl.-Nr. 25, Gemarkung Grimoldsried befindet sich ein Geräteraum. Dieser soll von der Straße entfernt werden und auf Fl.-Nr. 25, Gemarkung Grimoldsried aus Gründen der Verkehrssicherheit komplett neu errichtet werden. Das Vorhaben kann nach § 35 Abs. 2 BauGB im Außenbereich errichtet werden, wenn keine öffentlichen Belange entgegenstehen. Hierzu muss der Flächennutzungsplan geändert werden. Geplant ist die Ausweisung einer Mischnutzung („M“). In der frühzeitigen Beteiligung wurde unter anderem ein Umweltbericht gefordert.

 

Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB findet in der Zeit

 

von Montag, 05.10.2020 bis Freitag, 06.11.2020

 

statt.

 

In dieser Frist liegen die Planunterlagen in der Verwaltungsgemeinschaft Stauden, Rathausstr. 58, 86863 Langenneufnach, Zimmer 08, während den Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr sowie Mittwoch von 14.00 bis 18.00 Uhr) und in der Gemeinde Mickhausen, Schlosshof 1, 86866 Mickhausen, während der Amtsstunden des Ersten Bürgermeisters, öffentlich für Jedermann zur Einsichtnahme aus. Während dieser Zeit können Äußerungen zur Planung abgegeben werden und es besteht die Möglichkeit zur Erörterung. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.

 

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die genannten Unterlagen (Planzeichnung, Begründung & Umweltbericht i. d. F. v. 14.09.2020) stehen der Öffentlichkeit während des Auslegungszeitraumes auch im Internet unter www.mickhausen.de zur Einsicht zur Verfügung.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei Beschluss über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

 

 

Umweltbericht 3. Änderung FNP

Planzeichnung 3. Änderung des Flächennutzungsplanes

Begründung 3. Änderung Flächennutzungsplan

 

 

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