Gemeinde Mickhausen
Bürgermeister Herr Mirko Kujath
Schlosshof 1
86866 Mickhausen
(08204) 1411 Gemeindekanzlei
(08204) 1581
E-Mail:
Homepage: www.mickhausen.de
Die Gemeinde Mickhausen liegt im Südwesten des Lankreises Augsburg inmitten der sog. “Stauden”. Die Stauden bilden wiederum mit weiteren Regionen den Naturpark Augsburg Westliche Wälder. Die Gemeinde Mickhausen ging 1978 im Rahmen der Gebietsreform aus den 3 ehemalig selbständigen Gemeinden Mickhausen, Münster und Grimoldsried hervor. Aufgrund der geographisch zentralen Lage in den Stauden wird Mickhausen auch als die "Staudenhauptstadt" bezeichnet.
Mickhausen bildet mit den Gemeinden Mittelneufnach, Walkertshofen, Langenneufnach und Scherstetten die Verwaltungsgemeinschaft "Stauden"
![]() Wappen von Münster |
![]() Wappen von Grimoldsried |
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Aktuelle Meldungen
Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gesucht!
(20.01.2023)Presseinfo Landkreis Augsburg
Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gesucht!
Bewerbungen für die Amtszeit vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 können bis 24. Februar 2023 eingereicht werden
Im zweiten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 gewählt. Dafür laufen bereits jetzt die Vorbereitungen: Für die Wahl der Jugendschöffen stellt der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Augsburg eine Vorschlagsliste auf, die an das Wahlgremium bei Gericht weitergegeben wird. „Wir suchen hierfür aktuell rund 130 Landkreisbürgerinnen und Landkreisbürger, die Interesse an einem verantwortungsvollen Ehrenamt haben und in ihrem Leben bereits Erfahrungen im Umgang mit Jugendlichen sammeln konnten, beispielsweise als Eltern, Ausbilderinnen bzw. Ausbilder oder in der Jugendarbeit“, erläutert Landrat Martin Sailer. Juristische Kenntnisse jedweder Art sind für das Amt nicht erforderlich. Auch gegenwärtig aktive Schöffinnen und Schöffen können sich zur Wiederwahl bewerben. Vorgeschlagen werden doppelt so viele Personen wie benötigt. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht die Haupt- und Ersatzschöffen.
Was sind die Voraussetzungen für das Schöffenamt?
Jugendschöffe kann werden, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, die deutsche Sprache ausreichend beherrscht und bei Amtsantritt mindestens 25 und nicht älter als 69 Jahre alt ist. Bewerbungen und Vorschläge für das Jugendschöffenamt können telefonisch, postalisch oder per E-Mail bis Freitag, 24. Februar 2023, bei der Wohnsitzgemeinde oder alternativ beim Amt für Jugend und Familie des Landkreises Augsburg eingereicht werden. Weitere Informationen und die Bewerbungsformulare finden Interessierte online unter www.schoeffenwahl.de und www.landkreis-augsburg.de/schoeffenwahl.
Foto: Landkreis Augsburg
Verwaltungsgemeinschaft Stauden wird „Digitales Amt“
(13.01.2023)Verwaltungsgemeinschaft Stauden wird „Digitales Amt“ / Ministerin Gerlach verleiht Auszeichnung für besonderes Engagement bei Digitalisierung Verwaltungsgemeinschaft Stauden wird „Digitales Amt“.
Die Kommune erhielt jetzt die neue Auszeichnung von Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach. Als „Digitales Amt“ dürfen sich bayerische Kommunen bezeichnen, die bereits mindestens 50 kommunale und zentrale Online-Verfahren im sogenannten BayernPortal verlinkt haben. Diese Kommunen werden zudem auf der Webseite des Staatsministeriums für Digitales veröffentlicht, um zu zeigen, welche Kommunen bei der Digitalisierung bereits gut vorangekommen sind. Digitalministerin Gerlach erklärte: „Die Digitalisierung der Verwaltung ist eine der wichtigsten Aufgaben der bayerischen Kommunen in den nächsten Monaten. Einige sind hier bereits vorbildlich unterwegs. Mit unserem neuen Prädikat ´Digitales Amt´ wollen wir nicht nur das Engagement dieser Gemeinden, Städte und Landkreise würdigen. Wir wollen auch den Bürgerinnen und Bürgern dort zeigen: Schaut her, hier könnt Ihr viele Eurer Anliegen schon online erledigen.“ Um das Prädikat „Digitales Amt“ zu erhalten, müssen interessierte Kommunen mindestens 50 rein kommunale oder zentrale Online-Verfahren im BayernPortal verlinkt haben. Nach einer Prüfung durch das Bayerische Staatsministerium für Digitales erhalten die Kommunen ein Schild mit der Aufschrift „Digitales Amt“, ein Online-Signet für Ihre Website und sie werden auf der Website des Ministeriums veröffentlicht. Das Bayerische Staatsministerium für Digitales unterstützt die Kommunen mit einer Vielzahl von Maßnahmen bei der Verwaltungsdigitalisierung. Mit dem Förderprogramm „Digitales Rathaus“ stehen insgesamt rund 42 Millionen Euro bereit. Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden sowie Gemeindeverbände im Freistaat Bayern können diese Zuschüsse im Rahmen des Förderprogramms für die erstmalige Bereitstellung von Online-Diensten erhalten. Mit dem „Grundkurs Digitallotse“ vermittelt das Digitalministerium rechtliche und organisatorische Grundlagen zur kommunalen Digitalisierung.
Weitere Informationen zum Prädikat „Digitales Amt“ finden Sie hier:
Foto: Bayerisches Staatsministerium für Digitales
Baugenehmigung für das Schloss Mickhausen muss warten
(14.10.2022)Damit ein Besucherparkplatz gebaut werden kann, muss der Mickhauser Gemeinderat die Genehmigung absegnen. Doch dafür fehlen Unterlagen.
VONMARKUS ANGELE
Die große Baugenehmigung zur Sanierung des Mickhauser Schlosses lässt auf sich warten. Denn ein Bestandteil fehlt: die Genehmigung zum Bau der Parkflächen.
Ein entsprechender Antrag der Hermann-Messerschmidt-Kulturerbe-Stiftung für die Genehmigung von 74 Parkplätzen nahe dem Areal wurde abgelehnt. Der Grund: Unterlagen wie der Entwässerungsplan oder ein Beleuchtungsplan fehlten. Sie müssen jetzt nachgereicht werden, damit in einer der nächsten Sitzungen entschieden werden kann. Wie Architekt Matthias Götz Anfang dieser Woche berichtete..........
Foto: Foto: Stiftung
Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern
(21.06.2022)Neuregelung der Grundsteuer
Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie
fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der
Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns.
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung
von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt.
Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein
eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet.
Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern
keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks,
sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.
Wie läuft das Verfahren ab?
Das bisher bekannte, dreistufige Verfahren bleibt weiter erhalten. Eigentümerinnen und Eigentümer
müssen eine sog. Grundsteuererklärung abgeben. Das Finanzamt stellt auf Basis der
erklärten Angaben den sog. Grundsteuermessbetrag fest und übermittelt diesen an die Kommune.
Die Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten über die getroffene Feststellung des Finanzamtes
einen Bescheid, den sog. Grundsteuermessbescheid. Der durch das Finanzamt
festgestellte Grundsteuermessbetrag wird dann von der Kommune mit dem sog. Hebesatz
multipliziert. Den Hebesatz bestimmt jede Kommune selbst. Die tatsächlich nach neuem Recht
zu zahlende Grundsteuer wird den Eigentümerinnen und Eigentümern in Form eines Bescheids,
den sog. Grundsteuerbescheid, von der Kommune mitgeteilt. Den Grundsteuerbescheid
erhalten Sie voraussichtlich in 2024. Die neue Grundsteuer ist ab dem Jahr 2025 von
den Eigentümerinnen und Eigentümern an die Kommune zu bezahlen.
Was bedeutet die Neuregelung für Sie?
Waren Sie am 1. Januar 2022 (Mit-)Eigentümerin bzw. (Mit-)Eigentümer eines Grundstücks,
eines Wohnobjekts oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft in Bayern? – Dann aufgepasst:
Um die neue Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer feststellen zu können, sind Grundstückseigentümerinnen
und -eigentümer sowie Inhaberinnen und Inhaber von land- und forstwirtschaftlichen
Betrieben verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben.
Hierzu wurden Sie durch Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern am
30. März 2022 öffentlich aufgefordert.
Für die Erklärung sind die Eigentumsverhältnisse und die tatsächlichen baulichen Gegebenheiten
am 1. Januar 2022 maßgeblich, sog. Stichtag.
Was ist zu tun?
Ihre Grundsteuererklärung können Sie in der Zeit
vom 1. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022
bequem und einfach elektronisch über ELSTER - Ihr Online-Finanzamt unter
www.elster.de abgeben.
Sofern Sie noch kein Benutzerkonto bei ELSTER haben, können Sie sich bereits jetzt registrieren.
Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann.
Sollte eine elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung für Sie nicht möglich sein, können
Sie diese auch auf Papier einreichen. Die Vordrucke hierfür finden Sie ab dem
1. Juli 2022 im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de, in Ihrem Finanzamt oder in Ihrer
Gemeinde.
Bitte halten Sie die Abgabefrist ein.
Foto: Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern
Online-Infoveranstaltung zur Weiterentwicklung des Nahverkehrsplans am 20. Juni 2022
(21.06.2022)Der Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund (AVV) schreibt derzeit den sogenannten Nahverkehrsplan fort. Damit werden die Weichen für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) der nächsten Jahre im Verbundgebiet gestellt. Im Fokus steht die Weiterentwicklung des Bus- und Bahn-Angebotes in der Stadt Augsburg sowie den angrenzenden Landkreisen Augsburg, Aichach-Friedberg und Dillingen a. d. Donau sowie deren Ergänzung mit neuen Services wie Bike- und Carsharing oder flexiblen Bedarfsverkehren (On-Demand Mobilität).
„Um im Rahmen der Fortschreibung die Meinungen der Bürgerinnen und Bürger zum aktuellen ÖPNV-Angebot in der Region einholen zu können, führen wir vom 20. Juni bis 17. Juli 2022 eine Befragung durch“, erklärt AVV Geschäftsführerin Dr. Linda Kisabaka. Dafür hat der AVV einen Fragebogen entwickelt, der u.a. das Mobilitätsverhalten der Fahrgäste, die Pünktlichkeit, den Zustand von Haltestellen oder die Angebotsnutzung abfragt. Über die Einzelheiten der Befragung informiert der AVV am 20. Juni 2022 von 18.00 bis ca. 19.00 Uhr in einer Online-Informationsveranstaltung. Interessierte können sich über den Link auf www.avv-augsburg.de/nahverkehrsplan ohne Anmeldung in die Online-Veranstaltung zuschalten.
Befragung für den neuen Nahverkehrsplan
Mit dem Ausfüllen des Fragebogens haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit ihre Meinung zum heutigen Nahverkehrsangebot mitzuteilen. Wir hoffen auf die Unterstützung der Bürger. Schön wäre es, wenn sich möglichst viele Menschen die Zeit nehmen, den Fragebogen auszufüllen“, so Dr. Kisabaka. Die Beantwortung der Fragen kann ab dem 20. Juni auf drei verschiedene Weisen erfolgen:
- Am einfachsten den Fragebogen direkt unter www.avv-augsburg.de/umfrage online ausfüllen und abschicken.
- Den Fragebogen auf unserer Website unter www.avv-augsburg.de/umfrage herunterladen, am PC ausfüllen und per E-Mail an senden.
- In einer Vielzahl von Rathäusern im Verbundgebiet liegen gedruckte Fragebögen zum Abholen aus. Auch können Sie gedruckte Fragebögen im AVV-Kundencenter anfordern. Den Fragebogen dann ausfüllen und im jeweiligen Rathaus abgeben oder per Post an das AVV-Kundencenter spätestens bis zum 17. Juli zurückschicken.
Egal, welche Art der Teilnahme die Bürgerinnen und Bürger wählen: Die Umfrage endet am 17. Juli 2022. Danach erfolgt die Auswertung der eingereichten Fragebögen. Ihre Daten werden anonym erhoben und lassen keinen Rückschluss auf Ihre Person zu. Die erfassten Daten werden ausschließlich zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans verwendet. „Helfen Sie uns mit Ihrer Teilnahme, die öffentliche Mobilität im AVV zu gestalten. Die Ergebnisse der Befragung werden wir voraussichtlich im Herbst 2022 der Öffentlichkeit präsentieren können“, schließt Dr. Kisabaka.
Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH Telefon: 0821/34 377 102
Pressestelle
Schrannenstraße 3, 86150 Augsburg www.avv-augsburg.de
Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH
Mit einem Einzugsgebiet von 2.329 km² und über 705.000 Einwohnern ist der Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund einer der größten und leistungsfähigsten Verbünde in Bayern. Der AVV plant und realisiert u.a. Linienführungen, Haltepunkte, Taktung, Tarifstruktur sowie Ausschreibungen und Vergaben im Rahmen der von seinen Gesellschaftern (Stadt Augsburg, Landkreise Augsburg, Aichach-Friedberg und Dillingen a.d.Donau) zur Verfügung gestellten, finanziellen Mittel. Dank dieser Planungsleistung können die Fahrgäste mit nur einem Ticket und einem Fahrplan ein Netz mit einer Gesamtlänge von über 3.200 km nutzen. Fast 83 Mio. Fahrten werden jährlich mit den Verkehrsmitteln der vom AVV beauftragten Verkehrsunternehmen getätigt.
Foto: AVV-Nahverkehrsplan
Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern
(09.05.2022)Neuregelung der Grundsteuer
Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns.
Wir möchten Sie informieren, dass die bayerischen Grundsteuervordrucke in der grauen Variante zum Ausfüllen am PC jetzt auf www.grundsteuer.bayern.de freigeschaltet sind.
Die Grundsteuervordrucke können am PC ausgefüllt, ausgedruckt, anschließend unterschrieben und ab dem 1. Juli 2022 an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Sie dürfen nicht handschriftlich ausgefüllt werden, da dies zu Problemen beim späteren Scannen durch die Finanzverwaltung führen kann.
Sofern Steuerpflichtige ihre Erklärungen handschriftlich ausfüllen wollen, können sie die Papiervordrucke verwenden, die ab dem 1. Juli 2022 in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden in Bayern zu Verfügung gestellt werden.
Die Formulare zur Abgabe der Grundsteuererklärung liegen ab Juli bei uns im Einwohnermeldeamt aus.
Foto: Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern
Terminvereinbarung und Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz für Ukrainische Flüchtlinge
(06.04.2022)Terminvereinbarung Ausländerbehörde: Online-Terminsystem
Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels
Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Datenabfrage zur AZR-Erfassung ukrainischer Geflüchteter
Hilfe für Menschen aus der Ukraine - Допомога людям з України
https://integreat.app/lkaugsburg/de/hilfe-fuer-menschen-aus-der-ukraine
REGISTRIERUNG NACH EINREISE - РЕЄСТРАЦІЯ ПО ПРИБУТТІ
Alle Menschen, die aufgrund der aktuellen Situation aus der Ukraine flüchten, müssen nach ihrer Ankunft eine Registrierung zur Aufnahme in das Verfahren zur Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels nach § 24 AufenthG durchführen. Dies ist unter anderem für eine Gewährung von Hilfeleistungen nach dem AsylbLG notwendig.
Diese Registrierungen werden bei einer Aufnahme im Behördenzentrum der ANKER-Einrichtung Schwaben, Aindlinger Straße 16, 86167 Augsburg weiterhin dort vor Ort vorgenommen.
Bei allen ankommenden Geflüchteten, welche nicht in der ANKER-Einrichtung Schwaben wohnhaft sind, sondern Unterkunft in einer privaten Wohnmöglichkeit oder einer dezentralen Asylunterkunft im Landkreis Augsburg gefunden haben, wird die vollständige Registrierung, sofern noch nicht erfolgt, bis auf weiteres durch die Ausländerbehörde des Landratsamtes Augsburg durchgeführt. Die Registrierung erfolgt während des Vorsprachetermins zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis. Alle wichtigen Informationen zur Buchung des Termins finden Sie im nachfolgenden Abschnitt „Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis“.
Das Landratsamt Augsburg stellt ab sofort ein Online-Formular für eine vereinfachte Erst-Registrierung für Geflüchtete aus der Ukraine bereit. Wir bitten alle zwischenzeitlich im Landkreis Augsburg angekommen Geflüchteten aus der Ukraine, die bisher weder registriert wurden, noch bei der Ausländerbehörde vorgesprochen haben, unverzüglich diese Möglichkeit zu nutzen und alle notwendigen Daten über dieses Formulars gemeinsam mit der Kopie des Reisepasses oder eines sonstigen Identitätsnachweises (Personalausweis oder Geburtsurkunde) zu übermitteln. Eine gesonderte E-Mail ist dafür nicht mehr nötig, alle Daten können durch Eingabe in das Online-Formular versendet werden.
Auf diese Weise können die Angaben bis zum weiter notwendigen Vorsprachetermin bei der Ausländerbehörde (siehe naachfolgender Abschnitt "Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis") bereits erfasst und die Vorarbeiten für einen zügigen Verfahrensablauf durchgeführt werden. Außerdem wird geprüft, ob die Betroffenen im weiteren Verfahrensverlauf auf Grundlage ihrer Erst-Registrierung Bescheinigungen über den rechtmäßigen Aufenthalt und den Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten können, sofern diese benötigt werden. So kann in geeigneten Fällen, wie beispielsweise beim Ablauf des 90-tägigen visumfreien Aufenthalts oder bei der konkreten Aufnahme einer Beschäftigung, die Zeit bis zur Vorsprache bei der Ausländerbehörde überbrückt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Landkreis Augsburg unter: Weitere Informationen
Foto: Terminvereinbarung und Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz für Ukrainische Flüchtlinge
Kostenfreie Homepage-Erstellung für Mickhausener Einrichtungen
(22.11.2016)Werden Sie Projektpartner!
Das in Kooperation mit dem Förderverein für regionale Entwicklung e.V. aus Potsdam ins Leben gerufene Förderprogramm „Mickhausen vernetzt“ stellt allen öffentlichen und sozialen Einrichtungen, Vereinen, Feuerwehren und Unternehmern der Gemeinde in den kommenden Monaten exklusiv zehn Förderplätze zur Webseitenentwicklung zur Verfügung.
Das neue Förderprogramm ermöglicht die Neuerstellung einer Internetseite oder die Überarbeitung einer bereits bestehenden Homepage. So wird unkompliziert und ressourcensparend den Mickhausener Einrichtungen die Möglichkeit geboten, sich über das Kooperationsprojekt einen modernen Internetauftritt erstellen zu lassen. Mit einem einfach zu bedienenden Verwaltungsprogramm bleibt die Webseite danach immer auf dem aktuellsten Stand.
Dank der Projektförderung ist die Erstellung der neuen Internetseite für alle Teilnehmer aus der Gemeinde Mickhausen kostenfrei. Lediglich die Hostinggebühren für den Speicherplatz müssen übernommen werden.
Mehr Informationen über das Webseiten-Förderprogramm gibt es hier oder direkt über die Internetseite des Fördervereins für regionale Entwicklung e.V. Haben Sie Interesse oder kennen Sie mögliche Interessenten? Schicken Sie uns einfach eine kurze Projektbeschreibung und Ihre Kontaktdaten per E-Mail. Oder kontaktieren Sie unsere Projektkoordinatoren und lassen sich beraten. Für Fragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 0331-550 474 71 oder 0331-550 474 72 per E-Mail, gern auch unter info@azubi-projekte.de gern zur Verfügung.
Foto: „Mickhausen vernetzt“