Gemeinde Mickhausen
Bürgermeister Herr Mirko Kujath
Schlosshof 1
86866 Mickhausen
(08204) 1411 Gemeindekanzlei
(08204) 1581
E-Mail:
Homepage: www.mickhausen.de
Die Gemeinde Mickhausen liegt im Südwesten des Lankreises Augsburg inmitten der sog. “Stauden”. Die Stauden bilden wiederum mit weiteren Regionen den Naturpark Augsburg Westliche Wälder. Die Gemeinde Mickhausen ging 1978 im Rahmen der Gebietsreform aus den 3 ehemalig selbständigen Gemeinden Mickhausen, Münster und Grimoldsried hervor. Aufgrund der geographisch zentralen Lage in den Stauden wird Mickhausen auch als die "Staudenhauptstadt" bezeichnet.
Mickhausen bildet mit den Gemeinden Mittelneufnach, Walkertshofen, Langenneufnach und Scherstetten die Verwaltungsgemeinschaft "Stauden"
![]() Wappen von Münster |
![]() Wappen von Grimoldsried |
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Aktuelle Meldungen
Verwaltungsgemeinschaft Stauden wird „Digitales Amt“
(13.01.2023)Verwaltungsgemeinschaft Stauden wird „Digitales Amt“ / Ministerin Gerlach verleiht Auszeichnung für besonderes Engagement bei Digitalisierung Verwaltungsgemeinschaft Stauden wird „Digitales Amt“.
Die Kommune erhielt jetzt die neue Auszeichnung von Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach. Als „Digitales Amt“ dürfen sich bayerische Kommunen bezeichnen, die bereits mindestens 50 kommunale und zentrale Online-Verfahren im sogenannten BayernPortal verlinkt haben. Diese Kommunen werden zudem auf der Webseite des Staatsministeriums für Digitales veröffentlicht, um zu zeigen, welche Kommunen bei der Digitalisierung bereits gut vorangekommen sind. Digitalministerin Gerlach erklärte: „Die Digitalisierung der Verwaltung ist eine der wichtigsten Aufgaben der bayerischen Kommunen in den nächsten Monaten. Einige sind hier bereits vorbildlich unterwegs. Mit unserem neuen Prädikat ´Digitales Amt´ wollen wir nicht nur das Engagement dieser Gemeinden, Städte und Landkreise würdigen. Wir wollen auch den Bürgerinnen und Bürgern dort zeigen: Schaut her, hier könnt Ihr viele Eurer Anliegen schon online erledigen.“ Um das Prädikat „Digitales Amt“ zu erhalten, müssen interessierte Kommunen mindestens 50 rein kommunale oder zentrale Online-Verfahren im BayernPortal verlinkt haben. Nach einer Prüfung durch das Bayerische Staatsministerium für Digitales erhalten die Kommunen ein Schild mit der Aufschrift „Digitales Amt“, ein Online-Signet für Ihre Website und sie werden auf der Website des Ministeriums veröffentlicht. Das Bayerische Staatsministerium für Digitales unterstützt die Kommunen mit einer Vielzahl von Maßnahmen bei der Verwaltungsdigitalisierung. Mit dem Förderprogramm „Digitales Rathaus“ stehen insgesamt rund 42 Millionen Euro bereit. Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden sowie Gemeindeverbände im Freistaat Bayern können diese Zuschüsse im Rahmen des Förderprogramms für die erstmalige Bereitstellung von Online-Diensten erhalten. Mit dem „Grundkurs Digitallotse“ vermittelt das Digitalministerium rechtliche und organisatorische Grundlagen zur kommunalen Digitalisierung.
Weitere Informationen zum Prädikat „Digitales Amt“ finden Sie hier:
[https://www.stmd.bayern.de/themen/digitale-verwaltung/digitales-amt]
Foto: Bayerisches Staatsministerium für Digitales
Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern
(21.06.2022)Neuregelung der Grundsteuer
Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie
fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der
Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns.
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung
von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt.
Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein
eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet.
Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern
keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks,
sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.
Wie läuft das Verfahren ab?
Das bisher bekannte, dreistufige Verfahren bleibt weiter erhalten. Eigentümerinnen und Eigentümer
müssen eine sog. Grundsteuererklärung abgeben. Das Finanzamt stellt auf Basis der
erklärten Angaben den sog. Grundsteuermessbetrag fest und übermittelt diesen an die Kommune.
Die Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten über die getroffene Feststellung des Finanzamtes
einen Bescheid, den sog. Grundsteuermessbescheid. Der durch das Finanzamt
festgestellte Grundsteuermessbetrag wird dann von der Kommune mit dem sog. Hebesatz
multipliziert. Den Hebesatz bestimmt jede Kommune selbst. Die tatsächlich nach neuem Recht
zu zahlende Grundsteuer wird den Eigentümerinnen und Eigentümern in Form eines Bescheids,
den sog. Grundsteuerbescheid, von der Kommune mitgeteilt. Den Grundsteuerbescheid
erhalten Sie voraussichtlich in 2024. Die neue Grundsteuer ist ab dem Jahr 2025 von
den Eigentümerinnen und Eigentümern an die Kommune zu bezahlen.
Was bedeutet die Neuregelung für Sie?
Waren Sie am 1. Januar 2022 (Mit-)Eigentümerin bzw. (Mit-)Eigentümer eines Grundstücks,
eines Wohnobjekts oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft in Bayern? – Dann aufgepasst:
Um die neue Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer feststellen zu können, sind Grundstückseigentümerinnen
und -eigentümer sowie Inhaberinnen und Inhaber von land- und forstwirtschaftlichen
Betrieben verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben.
Hierzu wurden Sie durch Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern am
30. März 2022 öffentlich aufgefordert.
Für die Erklärung sind die Eigentumsverhältnisse und die tatsächlichen baulichen Gegebenheiten
am 1. Januar 2022 maßgeblich, sog. Stichtag.
Was ist zu tun?
Ihre Grundsteuererklärung können Sie in der Zeit
vom 1. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022
bequem und einfach elektronisch über ELSTER - Ihr Online-Finanzamt unter
www.elster.de abgeben.
Sofern Sie noch kein Benutzerkonto bei ELSTER haben, können Sie sich bereits jetzt registrieren.
Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann.
Sollte eine elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung für Sie nicht möglich sein, können
Sie diese auch auf Papier einreichen. Die Vordrucke hierfür finden Sie ab dem
1. Juli 2022 im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de, in Ihrem Finanzamt oder in Ihrer
Gemeinde.
Bitte halten Sie die Abgabefrist ein.
Foto: Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern
Kostenfreie Homepage-Erstellung für Mickhausener Einrichtungen
(22.11.2016)Werden Sie Projektpartner!
Das in Kooperation mit dem Förderverein für regionale Entwicklung e.V. aus Potsdam ins Leben gerufene Förderprogramm „Mickhausen vernetzt“ stellt allen öffentlichen und sozialen Einrichtungen, Vereinen, Feuerwehren und Unternehmern der Gemeinde in den kommenden Monaten exklusiv zehn Förderplätze zur Webseitenentwicklung zur Verfügung.
Das neue Förderprogramm ermöglicht die Neuerstellung einer Internetseite oder die Überarbeitung einer bereits bestehenden Homepage. So wird unkompliziert und ressourcensparend den Mickhausener Einrichtungen die Möglichkeit geboten, sich über das Kooperationsprojekt einen modernen Internetauftritt erstellen zu lassen. Mit einem einfach zu bedienenden Verwaltungsprogramm bleibt die Webseite danach immer auf dem aktuellsten Stand.
Dank der Projektförderung ist die Erstellung der neuen Internetseite für alle Teilnehmer aus der Gemeinde Mickhausen kostenfrei. Lediglich die Hostinggebühren für den Speicherplatz müssen übernommen werden.
Mehr Informationen über das Webseiten-Förderprogramm gibt es hier oder direkt über die Internetseite des Fördervereins für regionale Entwicklung e.V. Haben Sie Interesse oder kennen Sie mögliche Interessenten? Schicken Sie uns einfach eine kurze Projektbeschreibung und Ihre Kontaktdaten per E-Mail. Oder kontaktieren Sie unsere Projektkoordinatoren und lassen sich beraten. Für Fragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 0331-550 474 71 oder 0331-550 474 72 per E-Mail, gern auch unter info@azubi-projekte.de gern zur Verfügung.
[Förderverein für regionale Entwicklung e.V.]
Foto: „Mickhausen vernetzt“
Veranstaltungen
11.06.2023

Festumzug Langerringen Teilnahme der Feuerwehren
Alle 3 Ortsfeuerwehren nehmen am Umzug zum 150-jährigen Bestehen der Freiwilligen Feuerwehr ... [mehr]14.06.2023
14:00 Uhr
Seniorentreffen
Treffen des Seniorenclubs Mickhausen (von September bis April finden die Treffen meist im ... [mehr]25.06.2023

Teilnahme der FFW Münster am Festumzug Königsbrunn
Die FFW Münster nimmt am Festumzug zum 150-jährigen Bestehen der Feuerwehr Königsbrunn teil [mehr]08.07.2023
19:30 Uhr bis 23:30 Uhr12.07.2023
14:00 Uhr
Seniorentreffen
Treffen des Seniorenclubs Mickhausen (von September bis April finden die Treffen meist im ... [mehr]05.08.2023 bis
06.08.2023

Schlosshoffest
Festbetrieb am Samstag, den 05. August abends Sonntag, den 06. August um 10.00 Uhr Gottesdienst, ... [mehr]09.08.2023
14:00 Uhr
Seniorentreffen
Treffen des Seniorenclubs Mickhausen (von September bis April finden die Treffen meist im ... [mehr]13.09.2023
14:00 Uhr
Seniorentreffen
Treffen des Seniorenclubs Mickhausen (von September bis April finden die Treffen meist im ... [mehr]11.10.2023
14:00 Uhr
Seniorentreffen
Treffen des Seniorenclubs Mickhausen (von September bis April finden die Treffen meist im ... [mehr]08.11.2023
14:00 Uhr
Seniorentreffen
Treffen des Seniorenclubs Mickhausen (von September bis April finden die Treffen meist im ... [mehr]06.12.2023
14:00 Uhr
Seniorentreffen
Treffen des Seniorenclubs Mickhausen (von September bis April finden die Treffen meist im ... [mehr]Gastroangebote
08.07.2023 bis
08.07.2023
19:30 Uhr 05.08.2023 bis
06.08.2023
